Fördermöglichkeiten für Wohnimmobilien in Deutschland — Übersicht März 2026

Fördermöglichkeiten für Wohnimmobilien in Deutschland — Übersicht März 2026

Nachdem ich viele Jahre in meiner Funktion als Projektentwickler oft daran verzweifelt bin, einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Wohnbauprojekte in der Bundesrepublik zu behalten, habe ich mir nun die Zeit genommen, alle meiner Ansicht nach relevanten Fördermöglichkeiten für Wohnprojekte (und steuerlichen Vergünstigungen) in der folgenden Übersicht zusammenzutragen.

Wichtig vorab: ich werden die Übersicht regelmäßig aktualisieren - der Monat, in dem ich sie aktualisiert habe taucht im Titel (siehe oben) und in der Stand-Definition (siehe unten, rechts neben der roten Absatzmarkierung) immer aktualisiert auf. Der originale Artikel ist vom 18.03.2026.

Ich habe verschiedene Fälle und verschiedene Sichtweisen jeweils getrennt voneinander dargestellt, um für so gut wie jede Sichtweise und Problemstellung eine Übersicht bieten zu können.

Insgesamt habe ich die Übersicht in sechs Fördermöglichkeiten unterteilt:

  • Neubau Einfamilienhaus (EFH)
  • Neubau Mehrfamilienhaus (MFH)
  • Umbau Büro zu Wohnen
  • Sanierung Einfamilienhaus
  • Sanierung Mehrfamilienhaus
  • Querschnittsfördermöglichkeiten und weitere Informationen
    • Serieller Wohnungsbau
    • Sozialer Wohnungsbau / Mietgebundene Modelle
    • Denkmalschutz
    • Altesgerechter Umbau
    • Möglichkeit der Anwendung mehrer Fördermöglichkeiten (Stacking)

In allen sechs Fällen habe ich jeweils nochmals unterschieden, ob die Perspektive vom Vorhabenträger herrührt (also Bauträger, Projektentwickler, Investor, o.Ä.) oder vom Käufer (also Enderwerber, Nutzer, Kapitalanleger, o.Ä) - dies ist in einigen Fällen nämlich doch ein feiner aber entscheidender Unterschied.

Steuervergünstigungen / Abschreibe-Privilegien habe ich jeweils ergänzt, da sie für mich eine ähnliche Wirkung haben wie Förderungen und den Antragssteller / das Steuersubjekt signifikant begünstigen können, werden die Kriterien eingehalten, bzw. aktiv verfolgt.

Stand: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · Zinssätze sind Richtwerte und ändern sich laufend · Vor Antragstellung immer die aktuellen Konditionen bei KfW/BAFA/Landesförderbanken prüfen.

Zentrale Bundesprogramme im Überblick

Programm Förderart Max. Förderung/WE Zinssatz / Zuschuss Kernanforderung
KfW 297/298 (KFN Klimafreundlicher Neubau) Kredit 100.000 € / 150.000 € (QNG) ab 0,60 % (EH40), ab 1,00 % (EH55 befristet) EH40 + LCA (ohne QNG) bzw. EH40 + QNG-Siegel
KfW 300 (WEF Wohneigentum für Familien) Kredit 170.000–270.000 € ab 1,12 % EH40, Einkommen ≤ 90.000 € + 10.000 €/Kind, Erstimmobilie
KfW 261 (BEG WG Sanierung) Kredit + Tilgungszuschuss 120.000 € / 150.000 € (EE/NH) ca. 2,5–3,1 %; TZ 5–45 % Bestandsgebäude ≥ 5 J., mind. EH 85
KfW 458 (Heizungsförderung) Zuschuss 30.000 € förderfähig (EFH) 30–70 % Zuschuss Förderfähige EE-Heizung, Antrag vor Beginn
BAFA BEG EM (Einzelmaßnahmen) Zuschuss 30.000 € / 60.000 € (mit iSFP) 15–20 % Gebäude ≥ 5 J., Energieberater Pflicht
KfW 159 (Altersgerecht Umbauen) Kredit 50.000 € ca. 2,3 % Barrierereduzierende Maßnahmen
KfW 270 (Erneuerbare Energien/PV) Kredit 150 Mio. € ab 3,4 % (bonitätsabh.) Erneuerbare-Energien-Anlage
§ 35c EStG Steuerabzug max. 40.000 €/Objekt 20 % über 3 Jahre Selbstnutzung, Gebäude ≥ 10 J., Fachunternehmen
§ 7b EStG Sonder-AfA 4.000 €/m² BMG 5 % × 4 J. = 20 % zusätzl. Bauantrag vor 01.10.2029, BKO ≤ 5.200 €/m², QNG, 10 J. Vermietung
§ 7i EStG Denkmal-AfA 100 % in 12 J. 9 % × 8 J. + 7 % × 4 J. Baudenkmal, Bescheinigung Behörde vor Baubeginn
§ 10f EStG Sonderausgaben 90 % in 10 J. 9 % × 10 J. Baudenkmal oder Sanierungsgebiet, Selbstnutzung

1 · Neubau EFH — Perspektive Bauherr / Eigentümer

Fördergeber Programm Förderart Förderhöhe / Konditionen Bedingungen Antragszeitpunkt Hinweise
KfW 297 (KFN) Kredit bis 100.000 € (EH40) / 150.000 € (QNG); ab 0,60 % EH40 + LCA, keine fossile Heizung Vor Baubeginn, über Hausbank EH55-Stufe befristet verfügbar (100.000 €, ab 1,00 %, 800 Mio. € Budget)
KfW 300 (WEF) Kredit 170.000–270.000 € je Kinderzahl; ab 1,12 % EH40, Familie m. mind. 1 Kind, Erstimmobilie, HH-Einkommen ≤ 90.000 € (+10.000 €/Kind), Selbstnutzung 5 J. Vor Baubeginn, über Hausbank Nicht mit KfW 297 kombinierbar
KfW 270 (PV) Kredit bis 100 % der PV-Kosten; ab ca. 3,4 % PV-Anlage / Batteriespeicher Vor Beginn Kombinierbar mit 297/300
KfW 159 (Altersger.) Kredit bis 50.000 €; ca. 2,3 % Barrierereduzierende Ausstattung Vor Beginn Kombinierbar mit 297/300
Steuer § 7b EStG Sonder-AfA 5 % × 4 J. auf max. 4.000 €/m²; BKO ≤ 5.200 €/m² Nur bei Vermietung, QNG-Siegel (EH40 NH), Bauantrag vor 01.10.2029 Steuererklärung Kombination mit degressiver AfA (§ 7 Abs. 5a, 5 %) → 10 % AfA p.a. in ersten 4 Jahren
Länder Wohnraumförderung (NRW.BANK, BayernLabo, L-Bank etc.) Darlehen + Tilgungsnachlass / Zuschuss NRW: 0 % Zins, TN 10–40 %, + 24.000 €/Kind; Bayern: bis 1/3 Gesamtkosten + 5.000 €/Kind; BW (Z15): bis ca. 412.000 € Einkommensgrenzen, tw. Belegungsbindung, Eigenkapital 7,5–20 % Vor Baubeginn, über Landesförderbank Bayern: Eigenheimzulage 10.000 € einmalig
EU EIB-Durchleitung Kredit Günstige Refinanzierung über Hausbanken/Förderbanken Energieeffizienz-Standards Indirekt über Bank Kein Direktantrag möglich — fließt in KfW-/Landesbank-Konditionen ein

1 · Neubau EFH — Perspektive Käufer

Fördergeber Programm Förderart Förderhöhe / Konditionen Bedingungen Antragszeitpunkt Hinweise
KfW 297 (KFN) Kredit bis 100.000 € / 150.000 € (QNG); ab 0,60 % Kauf innerh. 12 Mon. nach Bauabnahme; EH40-Nachweis vom Bauherrn erforderlich Vor Kaufpreiszahlung Käufer stellt eigenständig Antrag
KfW 300 (WEF) Kredit 170.000–270.000 €; ab 1,12 % Erstkauf innerh. 12 Mon. nach Bauabnahme; Familie m. Kind, Erstimmobilie, Einkommensgrenzen Vor Kaufvertrag Eigenständiger Antrag; nicht mit 297 kombinierbar
Länder Eigentumsförderung Darlehen Länderspezifisch Einkommensgrenzen, Selbstnutzung Vor Kauf NRW, BW, Bayern, Nds. haben explizite Kaufförderung
Steuer § 7b EStG Sonder-AfA 5 % × 4 J. auf max. 4.000 €/m² Kauf zur Vermietung; Gebäude muss EH40-NH/QNG erfüllen; Anschaffung im Jahr der Fertigstellung oder Folgejahr; AK ≤ 5.200 €/m² Steuererklärung Nur wenn Verkäufer/Bauträger QNG-Siegel beschafft hat

2 · Neubau MFH — Perspektive Investor / Entwickler

Fördergeber Programm Förderart Förderhöhe / Konditionen Bedingungen Antragszeitpunkt Hinweise
KfW 298 (KFN) Kredit bis 100.000 €/WE (EH40) / 150.000 €/WE (QNG); ab 0,60 % EH40 + LCA; keine fossile Heizung Vor Baubeginn, über Hausbank Bei 20 WE = bis 3 Mio. € Kredit
KfW 298 EH55 (befristet) Kredit bis 100.000 €/WE; ab 1,00 % EH55, 100 % EE-Wärme, Baugenehmigung bei Antrag vorliegend Vor Baubeginn 800 Mio. € Budget — Windhundprinzip
Steuer § 7b EStG Sonder-AfA 5 % × 4 J. = 20 % zusätzl.; BMG max. 4.000 €/m²; BKO ≤ 5.200 €/m² QNG-Siegel Pflicht, mind. 10 J. Vermietung, Bauantrag vor 01.10.2029 Steuererklärung + Degressive AfA (5 %) → 10 % AfA p.a.
Steuer Reguläre AfA § 7 AfA 3 % linear (ab 2023) oder 5 % degressiv (§ 7 Abs. 5a) Vermietung Steuererklärung Degressive AfA durch Wachstumschancengesetz
Länder Soziale Mietwohnraumförderung Darlehen + TN NRW: 0 % Zins, TN 30–50 %; Berlin: zinslos, BKZ bis 1.800 €/m²; HH: 1 % × 30 J. Mietpreis- u. Belegungsbindung 20–30 J. Vor Baubeginn Bund: 4 Mrd. € für soz. Wohnungsbau 2026
EU EIB-Globaldarlehen Kredit bis 50 % der Investitionskosten über Partnerbanken Energieeffizienz über Mindeststandard; Projekte 1–25 Mio. € Über Partnerbank Verbessert Bankkonditionen

2 · Neubau MFH — Perspektive Käufer / ETW-Erwerber

Fördergeber Programm Förderart Förderhöhe / Konditionen Bedingungen Antragszeitpunkt Hinweise
KfW 297 (KFN) Kredit bis 100.000 € / 150.000 € (QNG); ab 0,60 % Kauf innerh. 12 Mon. nach Bauabnahme; EH40-Nachweis Vor Kaufpreiszahlung Energieausweis + ggf. QNG-Nachweis vom Bauträger erforderlich
KfW 300 (WEF) Kredit 170.000–270.000 €; ab 1,12 % Familie m. Kind, Erstimmobilie, Selbstnutzung, Einkommensgrenzen Vor Kauf Nur Selbstnutzung
Steuer § 7b EStG Sonder-AfA 5 % × 4 J. auf max. 4.000 €/m² Kauf zur Vermietung, QNG-Siegel muss vorliegen, AK ≤ 5.200 €/m² Steuererklärung Bauträger muss QNG-Siegel beschafft haben
Länder Eigentumsförderung Darlehen Länderspezifisch Einkommensgrenzen, Selbstnutzung Vor Kauf Auch für ETW im MFH verfügbar

3 · Umbau Büro → Wohnen (MFH) — Perspektive Entwickler / Eigentümer

Fördergeber Programm Förderart Förderhöhe / Konditionen Bedingungen Antragszeitpunkt Hinweise
KfW 261 (BEG WG) Kredit + TZ bis 120.000 €/WE (150.000 € m. EE/NH); TZ 5–45 % Beheiztes Bestandsgebäude ≥ 5 J.; Sanierung auf mind. EH 85 Vor Baubeginn Beheizte Büros → Behandlung wie Sanierung
KfW 297/298 (KFN) Kredit bis 100.000 € / 150.000 € (QNG); ab 0,60 % Nur wenn Bestandsgebäude unbeheizt war (z. B. Lagerhalle) → gilt als Neubau Vor Baubeginn Bei beheiztem Büro stattdessen KfW 261
KfW (NEU) „Gewerbe zu Wohnen" Kredit (geplant) Zinsverbilligte Darlehen; 360 Mio. € Budget Umnutzung Nichtwohngebäude → Wohnen Voraussichtl. ab Sommer 2026 Keine Mietobergrenzen geplant; Details noch offen
KfW 458 (Heizung) Zuschuss bis 70 % der Heizungskosten Neuer EE-Heizungseinbau Vor Auftragsvergabe Separat vom KfW 261-Antrag beantragen
BAFA BEG EM Zuschuss 15–20 % auf max. 60.000 €/WE Einzelmaßnahmen Gebäudehülle Vor Beginn Alternative zu KfW 261 für einzelne Gewerke
Steuer § 7b EStG Sonder-AfA 5 % × 4 J. auf max. 4.000 €/m² Umnutzung ist explizit begünstigt — erstmals Wohnung entsteht; QNG; BKO ≤ 5.200 €/m²; 10 J. Vermietung Steuererklärung Sehr attraktiv für Büro-zu-Wohnen-Projekte
Steuer § 7h EStG Erhöhte AfA 100 % in 12 J. Förmliches Sanierungsgebiet; Gemeinde-Bescheinigung Steuererklärung Standort in Sanierungsgebiet prüfen → enorme Steuervorteile
Länder Soz. Mietwohnraumförderung Darlehen + TN Länderspezifisch Mietpreisbindung, Standards Vor Baubeginn Umnutzung zu Sozialwohnungen meist förderfähig

3 · Umbau Büro → Wohnen — Perspektive Käufer / ETW-Erwerber

Fördergeber Programm Förderart Förderhöhe / Konditionen Bedingungen Antragszeitpunkt Hinweise
KfW 297 oder 261 Kredit (+ ggf. TZ) Je nach Einstufung als Neubau oder Sanierung; bis 150.000 €/WE Energetischen Standard-Nachweis vom Entwickler erforderlich Vor Kauf Kauf zeitnah nach Fertigstellung
Steuer § 7b EStG Sonder-AfA 5 % × 4 J. Kauf zur Vermietung, QNG, AK ≤ 5.200 €/m² Steuererklärung Nur wenn erstmals Wohnung geschaffen wurde
Steuer § 7h EStG Erhöhte AfA 100 % in 12 J. Sanierungsgebiet; Bescheinigung liegt vor; Vermietung Steuererklärung Käufer kann § 7h eigenständig nutzen
Länder Eigentumsförderung Darlehen Länderspezifisch Einkommensgrenzen, Selbstnutzung Vor Kauf Für Selbstnutzer

4 · Sanierung EFH — Perspektive Eigentümer

Fördergeber Programm Förderart Förderhöhe / Konditionen Bedingungen Antragszeitpunkt Hinweise
KfW 261 (BEG WG) Kredit + TZ 120.000 € / 150.000 € (EE/NH); TZ 5–45 %; Zinsen ca. 2,5–3,1 % Gebäude ≥ 5 J.; Sanierung auf mind. EH 85; Energieberater Pflicht Vor Baubeginn Boni kumulierbar: EE +5 PP, WPB +10 PP, SerSan +15 PP → max. 45 % TZ = bis 67.500 €
KfW 458 (Heizung) Zuschuss 30–70 % auf max. 30.000 € (EFH); max. 21.000 € (+ 2.500 € Emissionsminderung) EE-Heizung (WP, Pellet, Fernwärme etc.); Klimabonus nur Selbstnutzer Vor Auftragsvergabe, KfW-Portal Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) sinkt ab 2029 alle 2 J. um 3 PP
BAFA BEG EM Zuschuss 15 % (+ 5 % iSFP) = bis 20 % auf max. 60.000 € = bis 12.000 €/WE Gebäudehülle, Anlagentechnik (ohne Heizung), Lüftung Vor Beginn, BAFA-Portal iSFP-Bonus verdoppelt förderfähige Kosten auf 60.000 €
KfW 358/359 (Ergänzungskredit) Kredit bis 120.000 € zinsgünstig Nach BAFA- / KfW-458-Zusage; Zinsverbilligung bei HH-Einkommen ≤ 90.000 € Nach Förderzusage Ergänzt BAFA-Zuschuss um günstigen Kredit
Steuer § 35c EStG Steuerabzug 20 % über 3 J., max. 40.000 €/Objekt (7 % + 7 % + 6 %) Selbstgenutzt, Gebäude ≥ 10 J., Fachunternehmen Nach Maßnahme (Steuererklärung) Nicht mit BAFA/KfW für gleiche Maßnahme kombinierbar; Maßnahmen-Split möglich
Steuer § 10f / 7i EStG Sonderausgaben / AfA Selbstnutzer: 90 % in 10 J.; Vermieter: 100 % in 12 J. Baudenkmal oder Sanierungsgebiet Steuererklärung Bescheinigung vor Baubeginn einholen
KfW 159 (Altersger.) Kredit bis 50.000 €; ca. 2,3 % Barrierereduzierende Maßnahmen Vor Beginn Kombinierbar mit 261
KfW 455-B (Zuschuss) Zuschuss 10 % (Einzelmaßn., max. 2.500 €) / 12,5 % (Komplett, max. 6.250 €) Nur Privatpersonen; EFH/ZFH oder ETW Ab Frühjahr 2026 Budget nur 50 Mio. € — schnell erschöpft
Länder Modernisierungsförderung Darlehen / Zuschuss NRW: 0 % Zins, TN 25–55 %; Nds.: bis 45.000 € Zuschuss (EH40) Länderspezifisch Vor Beginn Meist kombinierbar mit KfW

4 · Sanierung EFH — Perspektive Käufer

Fördergeber Programm Förderart Förderhöhe / Konditionen Bedingungen Antragszeitpunkt Hinweise
KfW 261 (BEG WG) Kredit + TZ bis 150.000 € (EE/NH); TZ 5–45 % Kauf sanierten EH (EH-Zertifikat vom Verkäufer) ODER Eigensanierung nach Kauf Vor Kauf / vor Sanierungsbeginn Bei Eigensanierung wird Käufer selbst Antragsteller
KfW 308 (Jung kauft Alt) Kredit bis 150.000 €; ab 1,12 % Bestandskauf, Familie m. Kind, Erstimmobilie, Sanierung auf EH 85 innerh. 4,5 J. Vor Kauf Sanierungsanforderung seit 10/2025 auf EH 85 gesenkt
BAFA / KfW 458 BEG EM / Heizung Zuschuss Wie Perspektive A Käufer beantragt nach Erwerb eigenständig als Eigentümer Vor Maßnahmenbeginn Käufer muss als Eigentümer im Grundbuch stehen
Steuer § 35c EStG Steuerabzug 20 % / max. 40.000 € Selbstnutzung, Gebäude ≥ 10 J. Nach Maßnahme Käufer saniert selbst nach Kauf → eigenständiger Steuerabzug
Länder Eigentumsförderung Darlehen Länderspezifisch Einkommensgrenzen Vor Kauf Nds.: 100.000 € Fördergrundbetrag (seit 12/2025)

5 · Sanierung MFH — Perspektive Eigentümer / Investor

Fördergeber Programm Förderart Förderhöhe / Konditionen Bedingungen Antragszeitpunkt Hinweise
KfW 261 (BEG WG) Kredit + TZ Pro WE: 120.000 € / 150.000 €; TZ 5–45 %; Baubegl.: 4.000 €/WE (max. 40.000 €), 50 % TZ Gebäude ≥ 5 J., mind. EH 85; Energieberater Pflicht Vor Baubeginn Bei 20 WE: bis 3 Mio. € Kredit + bis 1,35 Mio. € TZ (bei 45 %)
KfW 458 (Heizung) Zuschuss 30–70 %; 30.000 € (1. WE) + 15.000 € (2.–6. WE) + 8.000 € (ab 7. WE) Vermietung: nur Grundförderung 30 % + Effizienzbonus 5 % = 35 % (kein Klima-/Einkommensbonus) Vor Auftragsvergabe WEG: Basisantrag + Zusatzantrag nötig
BAFA BEG EM Zuschuss 15–20 % auf bis 60.000 €/WE (mit iSFP) Einzelmaßnahmen Gebäudehülle Vor Beginn Fachplanung bis 4.000 €/WE (max. 40.000 €/Gebäude)
Steuer § 7i / 7h EStG Erhöhte AfA 100 % in 12 Jahren Baudenkmal (7i) oder Sanierungsgebiet (7h); Bescheinigung vor Sanierung; Vermietung Steuererklärung Öffentl. Zuschüsse (TZ) mindern die Bemessungsgrundlage
Steuer § 7b EStG Sonder-AfA 5 % × 4 J. auf Aufstockung/Anbau-Kosten Gilt nur für neu geschaffene Wohnungen durch Aufstockung/Anbau; QNG; BKO ≤ 5.200 €/m² Steuererklärung Nicht für die Sanierung des Bestands — nur für Erweiterung
Länder Modernisierungsförderung Darlehen NRW: 0 %, TN 25–55 %; Berlin (SWM): zinslos; HH: 40 % Zuschuss (20 J. Bindung) Mietpreisbindung, energet. Standards Vor Beginn Hamburg: 100 J. Mietpreisbindung bei neuen Verträgen möglich
EU EIB / EFRE Kredit / Zuschuss EIB: bis 50 % Investitionskosten; EFRE: Quartierssanierung Energieeffizienz, Quartiersentwicklung Über Partnerbank / Land EIB + Deutsche Bank: Kreditprogramm für energetische Modernisierung seit 2024

5 · Sanierung MFH — Perspektive Käufer / Investor

Fördergeber Programm Förderart Förderhöhe / Konditionen Bedingungen Antragszeitpunkt Hinweise
KfW 261 Kredit + TZ bis 150.000 €/WE; TZ 5–45 % Kauf eines sanierten Effizienzhauses ODER Eigensanierung nach Kauf Vor Kauf / Sanierung Energieeffizienz-Zertifikat vom Verkäufer erforderlich
KfW 458 + BAFA EM Heizung + Einzelmaßn. Zuschuss Wie Perspektive A Käufer saniert nach Erwerb eigenständig Vor Maßnahmenbeginn Käufer muss Eigentümer sein (Grundbuch)
Steuer § 7i / 7h EStG Erhöhte AfA 100 % in 12 J. Käufer erwirbt Denkmal-/Sanierungsgebiet-Objekt und saniert; Bescheinigung vor Sanierung Steuererklärung Steuerlich hochattraktiv bei Kapitalanlage in Denkmal-MFH
Steuer § 7b EStG Sonder-AfA 5 % × 4 J. Kauf fertiggestellten Neubau-MFH zur Vermietung; QNG Steuererklärung Nur für Neubau — nicht für Sanierungsobjekte
Länder Wohnraumförderung Darlehen Länderspezifisch Mietpreisbindungen gehen auf Käufer über Je nach Land Bestehende Bindungen prüfen

6 · Querschnittsthemen und besondere Bonustatbestände

Serielle Sanierung

Fördergeber Programm Förderart Förderhöhe Bedingungen Hinweise
KfW 261 — SerSan-Bonus Tilgungszuschuss +15 Prozentpunkte zusätzlich zum Basis-TZ Sanierung auf EH 40 oder EH 55; mind. 80 % der Fassade mit vorgefertigten Elementen; Fenster werkseitig integriert SerSan + WPB = max. +20 PP; Gesamt-TZ max. 45 % = bis 67.500 €/WE

Sozialer Wohnungsbau / Mietpreisbindung

Fördergeber Programm Förderart Förderhöhe Bedingungen Hinweise
Bund VV Soziale Wohnraumförderung Finanzhilfen an Länder 4 Mrd. € (2026), bis 2029: 23,5 Mrd. € gesamt Umsetzung über Landesförderrichtlinien Politisches Ziel: 100.000 Sozialwohnungen/Jahr
Bund Junges Wohnen Zuschuss 500 Mio. € (2026), ab 2027: 1 Mrd. €/J. Wohnheime für Studierende / Azubis Über Länderprogramme
Länder Mietwohnraumförderung Darlehen + TN NRW: 0 % Zins, TN 30–50 %; Berlin: zinslos, BKZ 1.800 €/m²; HH: 1 %, 3 Förderwege; Nds.: zinslos, TN 30 % Bindung 20–30 Jahre; Mietobergrenzen; Einkommensgrenzen Mieter Länder müssen 30–40 % kofinanzieren

Denkmalschutz

Fördergeber Programm Förderart Förderhöhe Bedingungen Hinweise
KfW 261 — EH Denkmal Kredit + TZ bis 150.000 € (EE); TZ 5–10 % Baudenkmal; vereinfachte energet. Anforderungen (Primärenergie ≤ 160 % Referenz) Geringere Standards als reguläres EH 85
Steuer § 7i EStG Erhöhte AfA 100 % in 12 Jahren (Vermieter) Baudenkmal; Bescheinigung vor Baubeginn Bei 42 % Grenzsteuersatz: 30–35 % des Investments als Steuerersparnis
Steuer § 10f EStG Sonderausgaben 90 % in 10 Jahren (Selbstnutzer) Baudenkmal oder Sanierungsgebiet; 1 Objekt/Stpfl. Kein Verlustvortrag möglich
Steuer § 7h EStG Erhöhte AfA 100 % in 12 Jahren (Vermieter) Förmliches Sanierungsgebiet; Gemeinde-Bescheinigung Kein Denkmalstatus erforderlich
Länder / Stiftungen Landesdenkmalämter, Dt. Stiftung Denkmalschutz Zuschuss 10–30 % länderspezifisch Denkmalschutzauflagen; Abstimmung mit Behörde Ergänzend zu steuerlicher Förderung

Barrierefreiheit / Altersgerechter Umbau

Fördergeber Programm Förderart Förderhöhe Bedingungen Hinweise
KfW 159 (Kredit) Kredit bis 50.000 €/WE; ca. 2,3 % Barrierereduzierende Maßnahmen (Bad, Treppen, Aufzüge, Smart Home) Eigentümer, Vermieter, WEG, Unternehmen antragsberechtigt
KfW 455-B (Zuschuss) Zuschuss 10 % (Einzelmaßn., max. 2.500 €) / 12,5 % (Komplett, max. 6.250 €) Nur Privatpersonen; EFH/ZFH oder ETW Ab Frühjahr 2026 — nur 50 Mio. € Budget
Pflegekasse Wohnumfeldverbesserung Zuschuss bis 4.180 €/Person, max. 16.720 € (4 Personen) Pflegegrad erforderlich Kombinierbar mit KfW 159 für verschiedene Maßnahmenteile
Länder Diverse Programme Zuschuss / Darlehen Sachsen: bis 10.000 €; NRW: 11.500 € Zusatzdarlehen; BW: bis 60.000 € Barrierefreiheit-Zuschlag Einkommensabhängig Meist ergänzend zu KfW nutzbar

Effizienzstandards: QNG, EH40, EH55

Standard KfW-Programm Fördervorteil Anforderung Kosten QNG-Zertifizierung
EH 40 (ohne QNG) 297/298 Kredit bis 100.000 €; ab 0,60 % Primärenergie ≤ 40 % Referenz + LCA + 100 % EE-Wärme Kein QNG, aber LCA (ca. 3.000–5.000 €)
EH 40 + QNG 297/298 Kredit bis 150.000 €; ab 0,60 % Zusätzlich QNG-PLUS oder -PREMIUM Zertifikat 6.000–15.000 € (EFH); KfW fördert Zertifizierung mit 50 % TZ auf bis 10.000 €
EH 55 (befristet) 297/298 Kredit bis 100.000 €; ab 1,00 % Primärenergie ≤ 55 % Referenz + 100 % EE-Wärme; kein QNG/LCA nötig
EH 40 NH (§ 7b) Steuerlich 5 % × 4 J. Sonder-AfA QNG-Siegel Pflicht (für Bauanträge ab 2023) s.o.
EH 40 Sanierung 261 TZ bis 45 % EH 40 + EE +5 PP + WPB +10 PP + SerSan +15 PP

Kombinierbarkeit — die wichtigsten Regeln

Kombination Möglich? Hinweis
KfW 297 + KfW 300 Nein Alternativprogramme — nur eines wählbar
KfW 261 + KfW 458 + BAFA EM Ja Für verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude
KfW/BAFA + § 35c EStG (gleiche Maßnahme) Nein Maßnahmen-Split möglich (verschiedene Gewerke)
KfW + Landesförderung Ja Viele Landesprogramme setzen KfW sogar voraus
KfW 159 + KfW 455-B Nein Alternative Programme; KfW 159 + Pflegekasse
Denkmal-AfA (§ 7i) + KfW 261 TZ Ja (mit Einschränk.) TZ mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage
§ 7b EStG + KfW 297/298 Ja (mit Einschränk.) De-minimis-Grenze (300.000 € in 3 Jahren) beachten
Gesamtförderquote Max. 60 % aus öffentl. Mitteln (BEG) Darf förderfähige Kosten nicht übersteigen

§ 7b EStG — Status und Eckdaten (Stand März 2026)

Parameter Wert
Status Aktiv — gesichert durch BMF-Schreiben 21.05.2025
Gültigkeit Bauanträge 01.01.2023 bis 30.09.2029
Sonder-AfA 5 % p.a. über 4 Jahre = 20 % zusätzlich
Bemessungsgrundlage max. 4.000 €/m² Wohnfläche
Baukostenobergrenze 5.200 €/m² — Überschreitung = vollständiger Verlust
QNG-Siegel Pflicht (EH 40 Nachhaltigkeit)
Mindesthaltefrist 10 Jahre Vermietung
Kombination mit degressiver AfA 5 % (§ 7 Abs. 5a) + 5 % (§ 7b) = 10 % AfA p.a. in ersten 4 Jahren
Förderlücke Bauanträge 01.01.2022–31.12.2022 nicht begünstigt
Alter Förderzeitraum (bis 31.12.2021) Letzte Inanspruchnahme im VZ 2026

Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Alle Förderprogramme stehen unter Haushaltsvorbehalt — ein Rechtsanspruch besteht nicht. Angaben ohne Gewähr.


Fehler gefunden, oder Anmerkungen? Schreibt mir an tg@the-property-thesis.de

Tilman Gartmeier
18.03.2026

Risiko-Hinweis

Alle Inhalte auf diesem Blog spiegeln ausschließlich meine persönliche Meinung und individuelle Einschätzung wider. Sie stellen keine Anlageberatung, keine Finanzberatung und keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Immobilien oder anderen Vermögenswerten dar.

Investitions- und Immobilienentscheidungen sind komplex und individuell. Ich empfehle dir, vor jeder Entscheidung einen qualifizierten Finanzberater, Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Vergangene Entwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse.

Keine Anlageberatung - Kein Auftrag nach §85 WpHG - Keine Haftung für Verluste - Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG

© 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · Dieser Blog dient ausschließlich der Information und Unterhaltung · Für rechtlich verbindliche Aussagen wende dich bitte an einen zugelassenen Berater.